statworx GmbH
Frankfurt am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Firma statworx
GmbH ist im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main
unter der Nummer HRB 113835 eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft
ist in Frankfurt am Main (§264 Abs. 1a Satz 1
HGB). Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und
Passiva erfolgten nach den für alle Kaufleute geltenden Grundsätze
der §§ 238 bis 256a HGB sowie den ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 bis 315a HGB. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im
Sinne dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft
einzustufen. Die Gliederung der Bilanz entspricht den
Bestimmungen des § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform
aufgestellt. In der Bilanz ist für jeden Posten der
entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite
verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind
in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem
Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt
sind. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 Satz 1 HGB). Die auf den
Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind
beibehalten worden (§ 265 Abs. 1 Satz 1 HGB). Zusätzliche Angaben
wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten sowie Beträge des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig (§
265 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 HGB).
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der statworx GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs in der Fassung des
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Erstellung des Jahresabschlusses
waren die nachfolgenden gegenüber dem Vorjahr unveränderten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Dem
stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände und Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist. Die
Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es
ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden
sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren (§ 252 Abs. 1 Nr. 4
HGB). Die Bilanzierungsverbote und -wahlrechte nach §
248 HGB wurden beachtet. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum
Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden
Wert angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie werden in
Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Angaben zu Bilanzposten
Zu den Forderungen werden gemäß § 268 Abs. 4
Satz 1 HGB folgende Angaben gemacht (Vorjahr in
Klammern):
Die Gesellschaft hatte gegenüber den
Gesellschaftern zum 31.12.2022 Forderungen in Höhe von 129.757,85
Euro. Sie sind in den "Sonstigen Vermögensgegenständen" enthalten
(§ 42 Abs. 3 GmbHG). Die Bilanz wurde nach Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt. Der Bilanzgewinn zum 31.12.2022 in
Höhe von 1.059.107,10 Euro beinhaltet einen Gewinnvortrag zum
31.12.2021 in Höhe von 1.410.486,79 Euro sowie eine Ausschüttung in
Höhe von 16.300,00 Euro (§ 268 Abs. 1 HGB). Zu den Verbindlichkeiten werden gemäß § 268 Abs.
5 Satz 1 und § 285 Nr. 1 HGB folgende Angaben gemacht (Vorjahr in
Klammern):
IV.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2022 erfolgte die
Geschäftsführung der Gesellschaft durch Herrn Sebastian Heinz, CEO,
Herrn Julius Heinz, CFO, und Herrn Fabian Müller, COO (§285 Nr. 10
HGB). Herr Sebastian Heinz und Herr Julius Heinz sind von den
Beschränkungen des §181 BGB befreit. Die Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird in
Anspruch genommen. Nach § 285 Nr. 3a HGB bestehen finanzielle
Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen und belaufen sich
auf 1.687.107,34 Euro (Vorjahr 2.310.591,10
Euro). Im Jahr 2022 waren durchschnittlich 69
Arbeitnehmer (Vorjahr: 53) beschäftigt (§ 285 Nr. 7
HGB). Die Gesellschaft hatte den Geschäftsführern
Vorschüsse und Kredite in Höhe von 208.717,38 Euro gewährt. Die
vertragsmäßige Verzinsung beträgt 1,00%. Geschäftsjahr 2022 wurde
eine Rückzahlung durch den Geschäftsführer in Höhe von 77.189,85
Euro auf die Darlehensschuld vorgenommen (§ 285 Nr. 9 Buchstabe c
HGB). Auszuweisende Haftungsverhältnisse i. S. d. §
251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Frankfurt am Main, den
13.02.2024
gez. Sebastian Heinz, Julius
Heinz und Fabian Müller, Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 13.2.2024.
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